Zusatzschloss für Ihre Haustüre in Korneuburg und Wien Umgebung

Der Kern jedes Einbruchschutzes ist es, dem Einbrecher so viele Hürden wie möglich in den Weg zu legen, so dass er möglichst lange braucht, um eine Türe zu öffnen und idealerweise vorzeitig aufgibt. Ein Zusatzschloss zu Ihrem normalen Schloss ist solch eine Hürde.

Verlängerte Einbruchzeit durch Sicherheits-Zusatzschloss

Ein Zusatzschloss bietet zusätzlich zum Hauptschloss einen weiteren Verriegelungspunkt und verhindert so einen raschen und geräuscharmen Einbruch. Zusätzlich bietet die Funktion des Türfängers die Möglichkeit, die Türe nur einen Spalt zu öffnen, um zu sehen wer da ist und zu entscheiden, ob der Zutritt in die Wohnung frei gegeben wird. Wir bieten Ihnen Modelle für innen- und außen-aufgehende Eingangstüren an. 

Vor- und Nachteile von Zusatzschlössern


Zusatzschlösser sind eine wesentlich günstigere Investition als Sicherheitsschlösser und Sicherheitstüren. Sie sind rasch montiert und einsatzbereit. Sie sind aber nur als erweiterter Basisschutz zu sehen. Bei massiver Gewalteinwirkung, z.B. mit einem Brecheisen stellt ein Zusatzschloss nur einen bedingten Schutz dar. Hauptziel ist es, Tätern mit einfachem Werkzeug die Einbruchszeit so lange wie möglich zu machen.

Gerne montieren wir Ihr Zusatzschloss in Korneuburg und Wien Umgebung!

+43 2262 20383 E-Mail

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.